Kostenerstattung


Vertragsarzt - Wahlarzt

Beim Vertragsarzt werden die tariflich vereinbarten Leistungen übernommen.

Bei der Gesprächsmedizin ist ein 20%iger Selbstbehalt vorgesehen.

Bei einem Wahlarzt werden auch die Tarife gemäß Honorarordnung herangezogen. 

Allerdings hat der Wahlarzt keine Verpflichtung, sich an die Honorarsätze der KFA zu halten.


Arztsuche

Arztsuche Salzburg



Honorare, Kostenrückerstattung

Jede, bei der KFA-Salzburg eingereichte Honorarnote, hat folgende Informationen für die tarifmäßige Rückerstattung der jeweiligen Kosten zu enthalten:

  1. Vorname und Familienname bzw. Nachname des Anspruchsberechtigten, Wohnadresse
  2. Versicherungsnummer
  3. bei Behandlung eines Angehörigen außerdem die Personaldaten des Angehörigen
  4. das Ausstellungsdatum
  5. genaue Angaben über die ärztlichen Leistungen, und zwar a) die Diagnose (in Worten oder ICD‐9‐ oder ICD‐10‐Code) und genaue Angaben über die erbrachten Leistungen, gegebenenfalls Therapie(methode), Therapie, b) die Zahl der Ordinationen, Visiten, Nachtordinationen, Sonn- und Feiertagsordinationen und bei Sonn- und Feiertagsordinationen sowie Nachtvisiten und Nachtordinationen auch die entsprechende Begründung, c) die Sonderleistungen
  6. das Datum, an dem die Leistungen erbracht wurden, bei Nachtvisiten und Nachtordinationen auch die Uhrzeit
  7. Zahlungsbestätigung. 

Eine Änderung der Bankverbindung ist der KFA zur Abwicklung der Rechnungen bekannt zu geben.


Für die KFA gilt ab 1.7.2021 die BVAEB Honorarordnung in der gültigen Fassung zuzüglich eines 15 %igen Zuschlags.

Honorarordnung__BVAEB_01012023.pdf (PDF, 870 KB)




Bestätigung für private Zusatzversicherung

Bei vorhandenen privaten Krankenversicherungen (z. B. für Aufzahlungen bei nicht zur Gänze ersetzten Arztleistungen, Heilbehelfen, Medikamenten u.ä.) ist folgende Vorgangsweise zu beachten:


Kopieren Sie die Rechnung und reichen Sie die Originalrechnung bei der KFA als Ihre Pflichtversicherung ein.

Der Ihnen zuerkannte Betrag wird auf Ihr Konto angewiesen.

Für die Gutschrift gilt die Buchungszeile als Zahlungsbestätigung.

Diese Zahlungsbestätigung, die Kopie der Rechnung und Ihre Kontodaten (IBAN) übermitteln Sie Ihrer Zusatzversicherung.

Diese Vorgangsweise wurde mit diversen Leistungsabteilungen von Krankenversicherungen abgesprochen.

Eine von der KFA ausgestellte Bestätigung ist nicht notwendig.