Historie der KFA

90 Jahre KFA Salzburg

Und ein guter Anlass, die Geschichte und die Leistungen dieser kleinen aber feinen Krankenversicherung im Magistrat mit einer Broschüre zu würdigen.

Jubiläumsbroschüre (PDF, 3 MB)


Geschichte der KFA Salzburg

Krankenkasse des Stadtmagistrats Salzburg, Errichtung 1921

In einer schwierigen wirtschaftlichen Situation bemühte sich die Stadtverwaltung, nach dem Vorbild der 1920 gegründeten Krankenkasse für Staatsbedienstete eine solche Einrichtung für die städtischen Bediensteten einzurichten. Der Gemeinderat der Stadt Salzburg beschloss in einer Sitzung am 27.10.1921 eine „Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Stadtmagistrates Salzburg“ einzurichten. Die Begriffe „Beamte“ und „Angestellte“ wurden damals rechtlich anders interpretiert als heute.
Tatsächlich waren nur die pragmatisch Bediensteten Mitglied der neuen „Gemeinde-Krankenkassa“. Die Leistungen der Krankenkasse bestanden in Krankenhilfe, Wochenhilfe und Sterbegeld. Die Krankenhilfe beinhaltete die Arztkosten inklusive geburtsärztlicher und zahnärztlicher Hilfe. Heilmittel wurden zu 60 Prozent refundiert, Heilbehelfe nur nach Zustimmung des Geschäftsleitungsausschusses.
Die Krankenhauskosten übernahm im Bedarfsfalle die städtische Krankenkassa zur Gänze. Die Mitgliederzahl betrug im ersten Jahr 792 Beamte, zu denen damals auch noch die städtischen Polizeibeamten gehörten. Die hohe Inflation führte schon im ersten Rechnungsjahr 1922 zu positiven Ergebnissen, damals in der Währung „Kronen“. Am 1. Jänner 1925 wurde die Kronen-Währung durch den Schilling ersetzt (10.000 Kronen = 1 Schilling). Damals wurde für eine Ordination beim praktischen Arzt ein Betrag in der Höhe von S 3,-- rückerstattet.

Von der „Krankenkasse” zur „Krankenhilfe der Beamten und Angestellten der Stadt Salzburg”

Während der autoritären Ständestaatszeit gab es erste Überlegungen, die Magistratsbeamten in eine gesetzliche Krankenversicherung einzubinden. Übrig blieb jedoch nur die verordnete Änderung der Bezeichnung von „Krankenkasse der Beamten und Angestellten des Stadtmagistrates Salzburg“ in „Krankenhilfe der Beamten und Angestellten der Stadt Salzburg“.
Die Bezeichnung „Krankenkasse“ durfte nur für die gesetzlichen Krankenkassen verwendet werden, während die städtische „Krankenkassa“ aber lediglich eine Selbsthilfeorganisation der Beamten des Magistrats ohne gesetzliche Grundlage blieb.
Die „Krankenhilfe“ überwandt auch die NS-Diktatur weitgehend unbeschadet. 1941 beschloss der Ausschuss für Erholungsaufenthalte von im vergangnen Jahr schwer erkrankten Kindern der Mitglieder der „Krankenhilfe“ Beihilfen bis zum Höchstbetrag von 90 Reichsmark zu zahlen.
Der günstige Geschäftsverlauf ermöglichte es, dass die Krankenhilfe noch per 1. März 1944 die Leistungen um durchschnittlich 50 Prozent anhob (Ordination beim praktischen Arzt: RM 3,--).
Die Befreiung von der NS-Herrschaft und die Besetzung durch die Amerikaner änderten nichts an der Notwendigkeit einer funktionierenden Stadtverwaltung. Die NS-belasteten Bediensteten wurden entlassen, neue Mitarbeiter eingestellt. Dieser Abbau von Beamten führte auch zu einem starken Rückgang der Mitglieder der „Krankenhilfe“ auf 560 Personen zu Jahresende 1945. Der damalige Geschäftsführer hatte größte Schwierigkeiten festzuhalten, wer noch Mitglied war und wer aufgrund der Entlassung aus dem Gemeindedienst auszuscheiden war.

1950 kommt Klarheit hinsichtlich der Mitgliedschaft: „Krankenhilfe der Beamten des Magistrates der Landeshauptstadt Salzburg“

Nach der raschen Überwindung der ersten Nachkriegsprobleme hatte die „Krankenhilfe“ im Jahr 1948 ihre ganz große Bewährungsprobe. Mit 1. August 1948 wurden nämlich rund 700 städtische Bedienstete pragmatisiert und mussten in die „Krankenhilfe“ aufgenommen werden. Damit verdoppelte sich die Anzahl der zu Betreuenden auf 3.139 Personen. Unter diesem Personenkreis befanden sich damals nicht nur Magistratsbeamte und deren Angehörige, sondern auch die Beamten der Gas- und Wasserwerke, der Verkehrsbetriebe und der Elektrizitätswerke. 1948 schloss die „Krankenhilfe“ eine Vereinbarung mit der „Wiener Wechselseitigen Krankenversicherung“ (einem Tochterunternehmen der Wiener Städtischen Versicherungsanstalt) über eine Zusatzversicherung für Magistratsbeamte.
Bei der Generalversammlung 1950 wurde der Name von „Krankenhilfe der Beamten und Angestellten der Stadt Salzburg“ in „Krankenhilfe der Beamten des Magistrates der Landeshauptstadt Salzburg“ geändert, was mehr Klarheit hinsichtlich der Mitgliedschaft schuf.
In einem Schreiben an die Arbeitsgemeinschaft der Krankenfürsorgeanstalten österreichischer Gemeindebediensteter im Mai 1954 legte der damalige Geschäftsführer eine fiktive Gegenüberstellung der Verwaltungskosten vor. Er rechnete vor, dass statt des derzeitigen Verwaltungsaufwandes der Salzburger „Krankenhilfe“ von nicht einmal vier Prozent eine zentralisierte, gesetzliche Krankenversicherung für alle österreichischen Magistratsbeamten rund 19 Prozent ihrer Einnahmen nur für die Verwaltung ausgeben müsste. Diese gravierenden Mehrkosten würden eindeutig zu Lasten der Versicherungsleistungen und damit der Versicherten gehen.

1956: Selbstständigkeit der städtischen Krankenfürsorgeanstalten wird bestätigt

Am 2. Dezember 1955 beschloss die Generalversammlung die Umbenennung der „Krankenhilfe der Beamten des Magistrates der Landeshauptstadt Salzburg“ in „Krankenfürsorgeanstalt der pragmatischen Bediensteten der Gemeinde Salzburg“ und glich ihren Namen (KFA) damit an jenen von Wien, Linz, Graz usw. an.
Die Frage der Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle Magistratsbeamten blieb weiterhin aktuell, weshalb die Generalversammlung am 4. Dezember 1956 beschloss, eine ämterweise Mitgliederbefragung darüber durchzuführen. Diese Urabstimmung erbrachte ein beeindruckendes einstimmiges Votum zugunsten der Beibehaltung der KFA, ein Beweis für die große Zufriedenheit der Mitglieder mit den Leistungen dieser Gemeinschaftseinrichtung. Die Selbstständigkeit der städtischen Krankenfürsorgeanstalten wurde nicht mehr in Zweifel gezogen.
Seit der Neufassung der Satzungen im Jahre 1969 heißt die KFA „Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg“.



Aktuelle Entwicklung

In den letzten 15 Jahren wurde durch verschiedenste Maßnahmen die Kundenfreundlichkeit wesentlich gehoben, so übersiedelte die Geschäftsstelle in das Erdgeschoss des Schlosses Mirabell, die Kostenrückersätze für die Versicherten erfolgen ausschließlich durch rasche Überweisung auf die Konten der Mitglieder, die Direktverrechnungen mit den verschiedensten Vertragspartnern (Ärzte, Krankenanstalten, Optiker, Sanitätshäuser usw.) wurde vorangetrieben, es wurden Verträge mit Betreibern von Kur- und REHAB-Einrichtungen abgeschlossen und zuletzt konnte durch die Beteiligung der KFA Salzburg am e-card-Projekt des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger jeder KFA-Versicherte mit einer e-card ausgestattet werden. Des Weiteren wird laufend an einer Optimierung der Arbeitsabläufe gearbeitet, die eine rasche Bearbeitung aller Geschäftsfälle und Anfragen gewährleisten soll.



Obmänner, Geschäftsführer und Vertrauensärzte seit 1921