Heilmittel wie Medikamente - Heilbehelfe - Nobox

Heilmittel, Medikamente

Bitte beachten Sie, dass auf dem vom verschreibenden Arzt ausgestelltem Rezept folgendes anzugeben ist: 

  • Krankenversicherung: KFA Salzburg
  • Name und Adresse des Versicherten bzw. des mitversicherten Angehörigen
  • Sozialversicherungsnummer des Versicherten bzw. des versicherten Angehörigen (diese Daten finden Sie auf der grünen e-card). 

Jeder Versicherte zahlt bei Arzneimittelkauf in Apotheken die jeweils gültige Rezeptgebühr für jedes Medikament.
Bei Berücksichtigung des Geschäftsverlaufes des jeweiligen Rechnungsjahres wird durch Beschluss des KFA-Ausschusses eine Ausschüttung im Jänner stattfinden.
Sind die Kosten des Medikamentes unterhalb der Rezeptgebühr, so sind sie vom Versicherten selbst zu tragen und können daher nicht mehr bei der KFA zur Kostenrückerstattung eingereicht werden.



Chefarztpflichtige Heilmittel

Was passiert mit Nobox Heilmitteln?

Wenn ein Medikament nicht im Erstattungskodex angeführt ist, so nennt man es Nobox.
Arzneimittel aus der Nobox sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Lediglich in besonders begründeten Einzelfällen ist die Erstattungsfähigkeit (Ausstellung eines Kassenrezeptes) gegeben, und zwar, wenn die Behandlung aus zwingenden therapeutischen Gründen notwendig ist und nicht mit im Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten durchgeführt werden kann. 

Bewilligungsverfahren bei Nobox Arzneien?

In diesen Fällen hat die Verordnung von Arzneimitteln aus der Nobox über ein Privatrezept zu erfolgen, welches der Patient bei der KFA vorlegen kann bzw. welches vom behandelnden Arzt über das KFA Formular 'Rezeptsbewilligungsantrag' oder über Fax (0662/8072/2930) beantragt werden kann.
Die Begutachtung und Entscheidung durch den Chefarzt der KFA erfolgt wöchentlich.



Heilbehelfe

Heilbehelfe, Strümpfe, Einlagen, Rollstühle

Heilbehelfe sind ärztlich zu verordnen und sind chefärztlich (durch den KFA Salzburg Vertrauensarzt) zu bewilligen. Der Rückersatz für die Heilbehelfe (Strümpfe, Einlagen, Rollstühle, usw.) beträgt 80 Prozent.
Die Mindestbehaltedauer für Hörgeräte beträgt 5 Jahre.


Depot der KFA Salzburg

Rollstühle, Pflegebetten, Rollmobile und ähnliche Produkte können aus dem KFA Depot entliehen werden.


Heilbehelfe, Befreiung von Selbstbehalten

Kinder bis zum 15 LJ sind künftig vom Selbstbehalt (zB Einlagen udgl.) befreit.
Bei Verschreibung von Sauerstoff (Firma Air Liquide) ist lediglich die Rezeptgebühr zu entrichten.