Kuraufenthalt für Beamt*innen
Für Vertragsbedienstete, die einen Kuraufenthalt beantragen, ist die Pensionsversicherungsanstalt zuständig.
Die Bewilligung eines Kur-Aufenthaltes ist eine freiwillige Leistung der KFA und kann ausschließlich nur erteilt werden, wenn der ärztlich begründete Antrag vor Inanspruchnahme dieser Leistung gestellt wird und eine medizinische Befürwortung durch den Vertrauensarzt der KFA Salzburg erfolgt. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich.
Antrag_auf_Rehabilitations_Kur_bzw__Erholung_(1).pdf (PDF, 501 KB)
NEUE Resilienz-Einrichtung für aktive Beamt*innen
Die BVAEB hat ein Gesundheitszentrum Resilienzpark Sitzenberg errichtet.
- 2 Wochen Basis, Unterbrechung 3 Monate, dann 1 Woche Folgeaufenthalt; insgesamt 23 Tage
- Zielsetzung: Optimierung des Lebensstils und Festigung von gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen
Vorgangsweise
- Kurantrag bei der KFA Salzburg einreichen:
Feld Diagnose (vom behandelnden Arzt/Ärztin auszufüllen):
„Gesundheitsförderung, Optimierung des Lebensstils oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit“ und etwaige andere Diagnosen - Bei Bewilligung nach der Prüfung durch den Chefarzt/Chefärztin der KFA Salzburg:
Kostenübernahmeerklärung wird an das Resilienzzentrum Sitzenberg geschickt - Vom Versicherten wird der Selbstbehalt in Höhe von 21,38 Euro pro Tag im NACHHINEIN von der KFA durch Rechnung vorgeschrieben
- Homepage: www.gz-sitzenberg.at
Weitere Informationen zu dieser Resilienz-Einrichtung finden Sie untenstehend unter: KFA Kur-Einrichtungen
Einrichtungen für einen Kuraufenthalt
Vom Versicherten wird in der jeweiligen Kureinrichtung der Selbstbehalt in Höhe von 21,38 Euro pro Tag eingehoben. Für die Einrichtungen übernimmt die KFA die Organisation mit Schriftverkehr und Terminvereinbarung. Sämtliche Leistungen (Arztuntersuchungen, Kurbehandlungen, Vollpension) werden mit der KFA Salzburg direkt verrechnet.
Übersicht: KFA Kur-Einrichtungen
Einrichtungen für einen Kuraufenthalt mit höherem Selbstbehalt
Die KFA Salzburg hat mit nachstehenden drei Kuranstalten auch Direktabrechnungsverträge. Auch hier übernimmt die KFA die Organisation mit Schriftverkehr und Terminvereinbarung. Bei diesen Kuranstalten sind maximal 2 Aufenthalte mit einem Mindestabstand von 5 Jahren möglich. Sämtliche Leistungen (Arztuntersuchungen, Kurbehandlungen, Vollpension) werden mit der KFA Salzburg direkt verrechnet.
Bei einem Kuraufenthalt in den nachstehenden drei Einrichtungen sind folgende erhöhte Selbstbehalte zu entrichten:
- Bad Leonfelden Spa Hotel Bründl**** 20 Tage, Tarif 63,50 Euro pro Tag
- Bad Radkersburg Hotel im Park**** 19 Tage, Tarif 53,00 Euro pro Tag
- Larimar Hotel Stegersbach**** 21 Tage, Tarif 46,00 Euro bzw. Burn out EUR 55,00 pro Tag
Ambulantes Programm für Alkoholkranke in Salzburg
Die Suchthilfe Klinik Salzburg bietet ein ambulantes Programm für Alkoholkranke in Salzburg (APAS) an.
Die Zielgruppe sind Menschen mit riskantem und schädlichem Alkoholkonsum, die im sozialen System integriert sind (Arbeit, Familie usw.).
Wie erfolgt die Kontaktaufnahme?
Jeden Montag finden an drei Standorten Informationsveranstaltungen statt. Dort kann man sich anonym informieren.
Standort Stadt Salzburg:
- SUCHTHILFE AMBULANZ in 5020 Salzburg, Ignaz-Harrer-Straße 88; Jeden Montag, 15:30 Uhr Informations- und Motivationsgruppe
Kontakt: T +43 662 431450, Fax +43 662 431450 219, E-Mail ambulanz@suchthilfe-salzburg.at
Was beinhaltet die Therapie?
Die Therapie beinhaltet eine multidimensionale Diagnostik, eine ärztliche Behandlung sowie psycho-logisch/psychotherapeutische und soziotherapeutische Interventionen im Einzel- und Gruppensetting.
Wie erfolgt die Bewilligung zur Therapie?
Der chefärztliche Dienst der KFA Salzburg erhält von der Suchthilfe Klinik Salzburg ein Bewilligungsansuchen über die geplante Therapie.
Wie lange dauert das Programm?
Das Therapieprogramm ist als abgestuftes Phasenmodell mit einer mehrmonatigen Dauer konzipiert und gliedert sich in Phasen mit folgenden Therapiemodulen:
- Basismodul (ca. 6 Wochen)
- Intensivmodul (18 Wochen)
- optional Anschlussmodul (12 Wochen)
Gibt es einen Selbstbehalt?
Nein, die Kosten übernimmt zur Gänze die KFA Salzburg
Wo finde ich nähere Informationen?
Siehe Folder der Suchthilfe Klinik Salzburg
Informationsblatt_Ambulante_Suchttherapie_2022.cleaned.pdf (PDF, 110 KB)