Kuraufenthalt für Beamt*innen

Für Vertragsbedienstete, die einen Kuraufenthalt beantragen, ist die Pensionsversicherungsanstalt zuständig.


Die Bewilligung eines Kur-Aufenthaltes ist eine freiwillige Leistung der KFA und kann ausschließlich nur erteilt werden, wenn der ärztlich begründete Antrag vor Inanspruchnahme dieser Leistung gestellt wird und eine medizinische Befürwortung durch den Vertrauensarzt der KFA Salzburg erfolgt. Eine nachträgliche Bewilligung ist nicht möglich.

Antrag_auf_Rehabilitations_Kur_bzw__Erholung_(1).pdf (PDF, 501 KB)



NEUE Resilienz-Einrichtung für aktive Beamt*innen 

Die BVAEB hat ein Gesundheitszentrum Resilienzpark Sitzenberg errichtet.

  • 2 Wochen Basis, Unterbrechung 3 Monate, dann 1 Woche Folgeaufenthalt; insgesamt 23 Tage
  • Zielsetzung: Optimierung des Lebensstils und Festigung von gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen

    Vorgangsweise
  • Kurantrag bei der KFA Salzburg einreichen:
    Feld Diagnose (vom behandelnden Arzt/Ärztin auszufüllen):
    „Gesundheitsförderung, Optimierung des Lebensstils oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit“ und etwaige andere Diagnosen
  • Bei Bewilligung nach der Prüfung durch den Chefarzt/Chefärztin der KFA Salzburg:
    Kostenübernahmeerklärung wird an das Resilienzzentrum Sitzenberg geschickt 
  • Vom Versicherten wird der Selbstbehalt in Höhe von 21,38 Euro pro Tag im NACHHINEIN von der KFA durch Rechnung vorgeschrieben
  • Homepage: www.gz-sitzenberg.at

Weitere Informationen zu dieser Resilienz-Einrichtung finden Sie untenstehend unter: KFA Kur-Einrichtungen



Einrichtungen für einen Kuraufenthalt

Vom Versicherten wird in der jeweiligen Kureinrichtung der Selbstbehalt in Höhe von 21,38 Euro pro Tag eingehoben. Für die  Einrichtungen übernimmt die KFA die Organisation mit Schriftverkehr und Terminvereinbarung. Sämtliche Leistungen (Arztuntersuchungen, Kurbehandlungen, Vollpension) werden mit der KFA Salzburg direkt verrechnet.

Übersicht: KFA Kur-Einrichtungen



Einrichtungen für einen Kuraufenthalt mit höherem Selbstbehalt

Die KFA Salzburg hat mit nachstehenden drei Kuranstalten auch Direktabrechnungsverträge. Auch hier übernimmt die KFA die Organisation mit Schriftverkehr und Terminvereinbarung. Bei diesen Kuranstalten sind maximal 2 Aufenthalte mit einem Mindestabstand von 5 Jahren möglich. Sämtliche Leistungen (Arztuntersuchungen, Kurbehandlungen, Vollpension) werden mit der KFA Salzburg direkt verrechnet.
Bei einem Kuraufenthalt in den nachstehenden drei Einrichtungen sind folgende erhöhte Selbstbehalte zu entrichten: