Spitalsaufenthalte

Spitalsaufenthalt – Vertragskrankenanstalten

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die jeweilige Kostendeckung!

Stationäre Krankenhausbehandlung wird im Rahmen der Pflichtleistungen der KFA Salzburg gewährt, wenn und solange die Art der Krankheit dies erfordert. Bei der Wahl des Krankenhauses ist die Unterscheidung zwischen einer Vertragskrankenanstalt, siehe unten und einer Krankenanstalt, bei der der Versicherte eine Zusatzversicherung benötigt, zu beachten.  


Andere Krankenanstalten

Bei beabsichtigen Aufenthalten in anderen Krankenhäusern ist die Bewilligung durch die KFA Salzburg einzuholen.
In der Allgemeinen Gebührenklasse sind die Krankenhauskosten bei Vertragskrankenhäusern durch die KFA Salzburg abgedeckt. Ambulante Krankenbehandlungen in einem Vertragskrankenhaus werden mit der KFA direkt verrechnet.
Bei Inanspruchnahme der Sonderklasse-Zweibettzimmer werden die Kosten im Regelfall durch eine Krankenzusatzversicherung abgedeckt.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, in wie weit eine Kostendeckung durch Ihre Zusatzversicherung übernommen wird. Die Geschäftsstelle der KFA steht Ihnen für diesbezügliche Auskünfte gerne zur Verfügung. 


Kostenbeteiligung

Der direkt an die jeweilige Krankenanstalt gemäß Krankenanstaltengesetz zu zahlende Spitalskostenbeitrag in der allgemeinen Gebührenklasse einer öffentlichen Krankenanstalt ist ein Beitrag zu den Verpflegungskosten.
Dieser Beitrag darf von den Krankenanstalten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr eingehoben werden.
Außer dieser Kostenbeteiligung erwachsen unseren Mitgliedern und den anspruchsberechtigten Angehörigen in Vertragskrankenhäuser keine zusätzlichen Kosten.

Vertragskrankenanstalten der KFA für ambulante und stationäre Behandlungen sind:

  • St. Johann-Spital SALK, Müllner Hauptstraße 48
  • Christian-Doppler-Klinik - Universitätsklinikum der PMU, Ignaz-Harrer-Straße 79
  • Unfallkrankenhaus Salzburg, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5
  • A.ö.Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Kajetanerplatz 1
  • AÖ Krankenhaus Oberndorf, Paracelsusstraße 37
  • AÖ Krankenhaus der Stadt Hallein, Bürgermeisterstraße 34


Spitalsaufenthalt - Zusatzversicherung

Krankenanstalten für Versicherte mit Zusatzversicherung


Hier ist keine volle Kostendeckung durch die KFA gegeben!
Die KFA leistet den Tarif, welcher mit dem Krankenhaus vertraglich vereinbart wurde. Die Differenz müssen die Versicherten entweder bei Ihrer Krankenzusatzversicherung geltend machen, oder die Kosten selbst begleichen.

Krankenanstalten für Versicherte mit Zusatzversicherung für ambulante und stationäre Behandlungen sind:

Diakonissen-Krankenhaus Salzburg, Guggenbichlerstraße 20

Dr. Pierer Sanatorium Salzburg, Sinnhubstraße 2

Sanatorium Dr. Wehrle, Haydnstraße 18   

Klinik St. Barbara, Bad Vigaun, Karl-Rödlhammer-Weg 91

EMCO Privatklinik-Sanatorium, Bad Dürnberg, Prof.Martin-Hell-Straße 7-9